Änderung des Parteiengesetzes
Am 15. Juni 2018 stimmte der Deutsche Bundestag über eine Änderung des Parteiengesetzes ab. Die Gesetzesänderung würde bewirken, dass das jährliche Gesamtvolumen an staatlichen Mitteln, die an alle Parteien jährlich ausgezahlt werden, von 165 Millionen Euro auf 190 Millionen Euro angehoben wird. Die Erhöhung wurde von den Regierungsfraktionen mit der Wahrung der Unabhängigkeit der Parteien von privaten Spendern begründet, während die Opposition die steigenden Steuermittel für Parteien kritisierte.
Im Folgenden haben Sie nun die Möglichkeit, Ihre Meinung kundzutun und über den genannten Sachverhalt mit „Ja“ oder „Nein“ abzustimmen.
Hier können Sie das Abstimmungsverhalten des Bundestags zu diesem Thema nachlesen. Der Abgeordnete des Bundestagswahlkreises 182 (Frankfurt am Main I) stimmte für den Antrag.